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Autorenvertrag: Urheberrechte als Kernstück

Donnerstag, März 23, 2017
Autorenvertrag: Urheberrechte als Kernstück

Viele Autoren sind so voller Stolz und Freude über die Veröffentlichung ihres Werks, dass sie die Unterzeichnung des Autorenvertrages als Routine betrachten und ihr zu wenig Aufmerksamkeit widmen. Das kann ein schwerer Fehler sein. Der Autorenvertrag ist die rechtliche Basis für den Erfolg der Publikation.

Was wird im Vertrag geregelt?

Der Verlag, ob klassischer oder Druckkostenzuschuss-Verlag, entscheidet wesentlich darüber, wie das Druckerzeugnis die Leser erreicht und von diesen angenommen wird. Im Autorenvertrag geht es um die Rechte und Pflichten des Verlages und des Autors, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, sowie um die Vergütung des Autors und Laufzeit des Verlagsvertrages. Wichtigster Bestandteil des Autorenvertrages ist die Regelung des Umgangs mit den Urheberrechten des Autors.

Warum ist die Übertragung der Urheberrechte so wichtig?

Der Autor muss seine Rechte, die er am Werk besitzt, an den Verlag abtreten, damit dieser es veröffentlichen und vertreiben kann. Man unterscheidet zwischen einfachen und ausschließlichen bzw. exklusiven Verwertungsrechten des Verlages. Vergibt der Autor das ausschließliche Verwertungsrecht an den Verlag bedeutet dies, dass es nur der Verlag und niemand anderes nutzen darf. Das schließt die Person des Autors ein. So kann ein Verlag dem Autor beispielsweise verbieten, auf dessen Internetseite Auszüge aus seinem eigenen Buch zu veröffentlichen.

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